Informationen für Betriebe
Duale Ausbildung an der BS04
Die duale Ausbildung an der Beruflichen Schule für Stahl- und Maschinenbau bietet eine hervorragende Möglichkeit, um junge Menschen auf eine erfolgreiche Karriere im Bereich der Metallverarbeitung vorzubereiten. In dieser Ausbildung wird theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen in einem Betrieb kombiniert, um die Auszubildenden auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten.
Die Berufsschule vermittelt den Auszubildenden fundierte Kenntnisse in Bereichen wie Konstruktion, Fertigung, Montage und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen sowie in der Herstellung und Verarbeitung von Stahl. Darüber hinaus werden Fähigkeiten wie Zeichnen, Planen und Entwickeln von technischen Lösungen gelehrt.
Die Absolvent:innen haben die Möglichkeit, in Bereichen wie der Automobilindustrie, Luft- und Schifffahrt, Maschinenbau und vielen anderen Branchen zu arbeiten.
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Ausbildungs-
berufe
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Unterrichts-
blöcke
50
Lehrkräfte in der BS
858
Auszubildende in der BS
Wichtige Links und Informationen
- Gastschulantrag stellen: Antrag als PDF
- Aktuelle Termine der theoretischen Prüfungen in der BS04: Zum Downloadbereich
- Prüfungstermine/-übersicht – IHK Region Stuttgart
- Termine der praktischen Prüfungen Prüfungstermine Ausbildung A-Z – Handelskammer Hamburg (ihk.de)
- Ferienzeiten Hamburg Ferien und Feiertage – hamburg.de
- Fehlzeitenregelung der Berufsschule Fehlzeitenregelung BS
- Richtlinien für Klassenfahrten in Hamburg schulfahrten-richtlinie.pdf (hamburg.de)
Anmeldung, Pläne und weitere Downloads
Im Downloadbereich finden Sie zudem Bescheinigungen, klassische Anmeldeformulare sowie die Block- und Ferienpläne zum Download.
FAQ
Ich möchte meine Auszubildenden in Hamburg zur Schule schicken, mein Betrieb ist aber in einem anderen Bundesland ansässig. An wen kann ich mich wenden?
Die für Ihr Bundesland zuständige Behörde überprüft Ihren Fall nach festgelegten Kriterien, wie z.B. der Entfernung zur Schule vom Wohnort der Auszubildenden, und entscheidet dann. Verfahrensbeschreibung: Ablauf Gastschulanträge aktuell.pdf (bs04.de)
Wo bekommen meine Auszubildenden Unterstützung bei Problemen in der Schule oder im Alltag?
Wir haben in den BS04 ein vielfältiges Beratungs- und Unterstützungssystem. Die Ansprechpartner:innen bei unterschiedlichsten Problemen finden Sie hier: Beratungssystem der Schule.
Unsere Kolleg:innen sind ausgebildet um zu beraten oder an andere Stellen und Unterstützungsangebote weiter zu vermitteln, wie z.B. zu AsAFlex Die weiterentwickelte Assistierte Ausbildung – „AsA flex“ – Informationen zur Umsetzung (arbeitsagentur.de)
Wo können meine Auszubildenden einen Nachteilsausgleich (NTA) für die Prüfung beantragen?
Nachteilsausgleiche für die theoretischen und praktischen Prüfungen unserer Berufsgruppen müssen bei der Handelskammer Hamburg beantragt werden: Nachteilsausgleich bei Prüfungen der beruflichen Bildung – Handelskammer Hamburg (ihk.de)
Die Metallbauer-Azubis beantragen ihren NTA bei der Metall-Innung bzw. beim BZM. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Frau Witt BZM – Bildungszentrum Metall – Hamburg – Die Mitarbeiter (metallinnung-hh.de)
Wo können meine Auszubildenden einen Nachteilsausgleich (NTA) für die Berufsschule beantragen?
Unser Inklusionsbegleiter Herr Stadter (werner.stadter@bs04.hamburg.de) ist der Ansprechpartner für die Beantragung von Nachteilsausgleichen.
Was muss ich tun, wenn ich meine Auszubildenden für den Betrieb freistellen lassen möchte?
Beurlaubungen/Freistellungen vom Unterricht für vorhersehbare Ereignisse müssen durch den Betrieb beantragt werden. Dabei muss nach §28 (3) HmbSG ein wichtiger Grund für die Freistellung vorliegen, z.B. eine nicht wiederholbare Fortbildungsveranstaltung, Jugend- und Ausbildungsversammlungen, amtliche Vorladungen etc.
Führerscheinprüfungen, Urlaubstage o.Ä. sind keine anerkannten Entschuldigungsgründe! Beurlaubungen/Freistellungen können nur vom Betrieb beantragt werden und müssen mit einer kurzen Begründung rechtzeitig (i.d.R. spätestens eine Woche vor dem Termin) in schriftlicher Form (eine formlose Mail ist ausreichend) bei der Abteilungsleitung (Alexander Reichert oder Kerstin Starcke-Giese) zur Genehmigung vorliegen. Über die Genehmigung wird nach Anlass und Dauer der konkreten und Häufigkeit der bisher beantragten Freistellungen sowie im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Auszubildenden bei einer evtl. Gefährdung des Ausbildungszieles entschieden.
Welche Ausstattung brauchen meine Auszubildenden für die Berufsschule und was davon muss der Betrieb anschaffen?
Die Auszubildenden bekommen mit der Einladung zur Berufsschule eine Bücher-/Materialliste. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die neuste Ausgabe des jeweiligen Tabellen- und Fachbuches sowie für die 3,5 jährigen Berufe ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop), dessen Mindestanforderungen in dem Informationsschreiben in der Einladung erläutert werden. Der Betrieb ist nur für die Anschaffung und Bezahlung des Tabellenbuches zuständig, da dieses für die Prüfungen notwendig ist. Auch wenn viele Betriebe die weitere Ausstattung (Fachbuch, Zeichenmaterial und digitales Endgerät) unterstützen oder sogar ganz übernehmen, sind Sie nicht dazu verpflichtet!
Was muss ich tun, wenn ich die Ausbildung meiner Auszubildenden verkürzen oder sie früher auslernen lassen möchte?
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Verkürzen der Ausbildung und der vorzeitigen Zulassung liegt darin, dass beim Verkürzen der Ausbildungsvertrag geändert wird und dies mit deutlich mehr Vorlauf zum Ausbildungsende geschehen muss. Alle Einzelheiten zu den unterschiedlichen Verfahren finden Sie bei der Handelskammer Hamburg:
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung – Handelskammer Hamburg (ihk.de)
Ansprechpartner:innen - Wir sind erreichbar!
Die BS04 setzt auf eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation, deshalb stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.